Herr Sam ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. Herr Sam berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters (§§ 129ff. InsO)
- Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 64 GmbHG
- Forderungsanmeldung (Anmeldung zur Insolvenztabelle)
- Geltendmachung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten
- (z.B. aufgrund Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung)
- Verteidigung bei Vorwurf der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) oder anderen Insolvenzstraftaten (§§ 283a-d StGB)
Neben der beratenden Tätigkeit und der Vertretung von Schuldnern und deren Geschäftsführern in der Krise und/oder im laufenden Insolvenzverfahren wird Herr Sam vom Insolvenzgericht auch zum Sachverständigen, sowie zum Insolvenzverwalter bestellt.